Online-AGB der Dinauer GmbH
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
Verträge werden ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Bestellung im Internet vorliegenden Fassung geschlossen. Sie kommen zustande zwischen dem Besteller (nachfolgend: Auftraggeber) und der Firma Dinauer GmbH, Robert-Koch-Straße 1b, D-82152 Planegg, Tel.: +49 89 800999-0, E-Mail: info [at] dinauer.de, Geschäftsführer: Josef Lutz, (nachfolgend: Auftragnehmer).
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Die Abbildung bzw. Beschreibung von Waren und Leistungen auf der Website des Auftragnehmers stellt noch kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten dar. Bindendes Angebot (§ 145 BGB) ist erst die Bestellung der Ware oder Leistung durch den Auftraggeber, welche durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig bestellen“ ausgelöst wird. Der Auftragnehmer kann das Angebot innerhalb von zwei Werktagen durch den Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail annehmen. Die unmittelbar nach der Bestellung automatisch per E-Mail versandte Bestätigung des Zugangs der Bestellung stellt noch keine Vertragsannahme dar.
§ 3 Lieferung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, liefert der Auftragnehmer an die vom Auftraggeber angegebene Lieferadresse. Die Lieferfristen hängen von der einzelnen Bestellung ab und ergeben sich aus den jeweiligen Waren- und Leistungsbeschreibungen.
§ 4 Preise; Versandkosten; Zollgebühren
Bestellungen werden zu dem am Tag des Eingangs der Bestellung gültigen Preis ausgeführt. Sämtliche Preise verstehen sich in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer und sonstige Preisbestandteile. Nicht enthalten sind die Kosten des Versands; diese trägt der Auftraggeber. Eine Information zu den Versandkosten erfolgt bei der Waren- bzw. Leistungsbeschreibung, bei Aufruf des Warenkorbs und auf der Bestellseite. Die konkret anfallenden Versandkosten werden vom Auftragnehmer außerdem auf der Rechnung ausgewiesen. Fallen Zollgebühren an, trägt diese der Auftraggeber.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
§ 6 Zahlung
Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers mittels eines bei Beginn des Bestellvorgangs angezeigten Zahlungsmittels.
§ 7 Zurückbehaltung
Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Auftraggeber nur berechtigt, sofern sein fälliger Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 8 Gewährleistung; Zulieferungen
1. Ist die Leistung bzw. die gelieferte Ware mangelhaft, veranlassen wir innerhalb der zweijährigen Gewährleistungsfrist nach Ihrer Wahl im Rahmen der Nacherfüllung zunächst eine für Sie kostenlose Reparatur (Nachbesserung) oder die Lieferung mangelfreier Ware (Nachlieferung). Bleibt diese Maßnahme erfolglos, können Sie nach Wahl den Kaufvertrag wandeln (rückgängig machen) oder mindern (den Kaufpreis herabsetzen).
2. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen, sofern nicht anders vereinbart, keiner Prüfungspflicht seitens des
Auftragnehmers. Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten.
§ 9 Virenschutz; Datensicherung
Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen.
§ 10 Datenlöschung; Archivierung; Versicherung
Soweit einer Löschung nicht gesetzliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen, werden die dem Auftragnehmer zur Durchführung des Auftrags übermittelten und beim Auftragnehmer gespeicherten Daten des Auftraggebers nach Vertragserfüllung gelöscht, es sei denn, der Auftraggeber vereinbart mit dem Auftragnehmer ihre Archivierung gem. Abs. 2.
Die übermittelten Daten, Datenträger und ähnlichen Materialien sowie Zwischenerzeugnisse werden, soweit sie keiner gesetzlichen Aufbewahrungsfrist unterliegen, vom Auftragnehmer nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftraggeber oder seinen Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Materialien versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.
§ 11 Rechte Dritter
Der Auftraggeber versichert, dass durch seine Auftragsvorgaben, insbesondere durch von ihm gelieferte Vorlagen, Rechte Dritter, z.B. Urheber-, Kennzeichen- oder Persönlichkeitsrechte, nicht verletzt werden.
§ 12 Erfüllungsort; Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Erfüllungsort München und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist München.
Stand: 06. März 2020